Anpassung der Anspruchsberechtigung

Krebsfrüherkennungsprogramme geändert

Infos & Tipps

Frauen zukünftig ab einem Alter von 50 Jahren anspruchsberechtigt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (gBA) hat beschlossen, die geschlechterspezifische Anspruchsberechtigung des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs anzupassen.

Bisher waren Frauen ab 55 Jahren für die Früherkennungsuntersuchung anspruchsberechtig. Neu ist nun die Herabsetzung des Alters bei Frauen auf 50 Jahre. Diese Änderung soll zum 01.04.2025 Inkrafttreten.

Weitere Infos können auf der Seite des gBA abgerufen werden: Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht - Gemeinsamer Bundesausschuss